Auf die Kühlung entfällt im Detailhandel rund die Hälfte des Stromverbrauchs. Um den Einsatz sparsamer Geräte noch stärker zu fördern, bietet eine neue Energieetikette für Kühlregale und Getränkekühler seit März 2021 mehr Transparenz und bringt Mindestanforderungen. Eine zentral gekühlte Infrastruktur hat aus Energiesicht zusätzliche Vorteile.
Von Pieter Poldervaart für EnergieSchweiz
Frische ist im Detailhandel oberstes Gebot. Entsprechend zentral ist, dass Lebensmittel nicht nur bei Verarbeitung und Transport zuverlässig gekühlt werden, sondern die Kühlkette auch im Verkauf eingehalten wird. Heute sind zu diesem Zweck in der Schweiz 50’000 zentral gekühlte Kühlmöbel in Betrieb, die insgesamt imposante 400’000 Laufmeter messen. Dazu kommen 25’000 gekühlte Verkaufsautomaten und 300’000 steckerfertige Geräte. Rund die Hälfte des im Detailhandel verbrauchten Stroms entfällt auf diese Infrastruktur. Jährlich summiert sich das zu 600 Gigawattstunden.
Effizienzvorteil auf einen Blick
Muss ein Gerät ersetzt werden, stellt sich neben Anschaffungspreis, Grösse und Temperaturbandbreite auch die Frage, wie effizient die Neuanschaffung im Energieverbrauch ist. Im Bereich der Haushaltgeräte existiert für eine rasche Einordnung schon seit Jahren die Energieetikette. Mit ihrer Klassifizierung von A bis G erlaubt sie eine Einstufung des Geräts auf einen Blick. Seit März 2021 müssen nun auch im gewerblichen Bereich die sogenannten Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion mit einer Energieetikette gekennzeichnet werden – und zwar auch die zentral gekühlten. Das ermöglicht es den Käuferinnen und Käufern, neben dem Anschaffungspreis auch die Kosten des jährlichen Stromverbrauchs in die Waagschale zu legen.
Massives Sparpotenzial beim Verbrauch
Dass sich eine gut überlegte Beschaffung auszahlt, zeigen zwei Rechenbeispiele, die das Bundesamt für Energie (BFE) erstellt hat. Im einen Fall handelt es sich um einen Getränkekühler mit 384 Litern Bruttoinhalt, einer Lebensdauer von acht Jahren und einem Strompreis von 15 Rappen pro Kilowattstunde. Ein effizientes Gerät der B-Klasse verbraucht jährlich 317 Kilowattstunden und verursacht Stromkosten von insgesamt 380 Franken. Bei einem ineffizienten Gerät der D-Klasse sind es mit 954 Franken das Zweieinhalbfache. Noch mehr schenkt ein überlegter Kauf beim Kühlregal ein. Hier gelten die Annahmen für ein Kühlregal der Temperaturklasse M1, mit den Dimensionen von 1,25 Meter Breite und zwei Meter Höhe. Bei einer Lebensdauer von acht Jahren spart das effiziente C-Gerät gegenüber dem ineffizienten Konkurrenten der F-Klasse 9825 Franken.
Beim Kauf auf Etikette bestehen
«Dass Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion neu eine Energieetikette tragen und Mindestanforderungen erfüllen müssen, ist ein Fortschritt, den wir begrüssen», sagt Andreas Zolliker, Geschäftsleiter der Kältering AG und Experte des Schweizerischen Verbands für Kältetechnik (SVK). Bisher habe lediglich eine Kältevergleichszahl existiert, die aber nicht für ein einzelnes Gerät, sondern für die gesamte Kälteanlage Geltung habe. Wichtig sei, dass Käuferinnen und Käufer, die sich für ein neues Gerät interessierten, auf der Einhaltung der Vorschriften beharrten: «Geräteimporteure sind diesbezüglich gut informiert. Bei kleineren Kältefachfirmen ohne Verbandszugehörigkeit kann es passieren, dass neue Vorgaben nicht immer bekannt sind und deshalb nicht an den Endkunden weitergegeben werden.» Um sicher zu gehen, dass ein effizientes Kühlgerät beschafft wird, müssten Interessierte deshalb darauf achten, dass in der jeweiligen Offerte die Effizienzklasse verbindlich aufgeführt sei – und anschliessend auch präzis das angebotene Produkt geliefert werde. Wichtig: Auch zentralgekühlte Geräte und Einzelanfertigungen unterliegen den Mindestanforderungen an die Energieeffizienz.
Selbstdeklaration mit Überprüfung
Gut zu wissen ist, dass anfangs kaum oder nur wenige Geräte in den besten Klassen A und B angeboten werden. Die Etikette wurde bewusst so definiert, dass sie zukünftige Entwicklungen abbilden kann und über etwa zehn Jahre aktuell bleibt. Die Branche kann dabei auf die Erfahrungen zurückgreifen, die sie bei der Einführung der Energieetikette für gewerbliche Kühllagerschränke vor zwei Jahren machte. Das BFE kontrolliert die korrekte Umsetzung. Bei Verstössen kann es eine Busse aussprechen oder weitere Sanktionen verhängen. Informationen zu den Energieetiketten und Effizienzanforderungen gibt es auf energieetikette.ch.
Zentrale Kühlung hat die Nase vorn
Schon jetzt ist aber klar, wo weitere Effizienzgewinne warten: beim Betrieb (vgl. Kasten) und bei der Wahl des Kühlsystems. Denn zentral gekühlte Möbel benötigen generell weniger Strom als steckerfertige. «Der grosse Vorteil einer zentralen Kältebereitstellung ist, dass die Abwärme genutzt werden kann», sagt Eva Geilinger, zuständige Fachspezialistin Bereich Gewerbegeräte bei EnergieSchweiz des BFE. Bei steckerfertigen Geräten hingegen entfällt nicht nur diese Abwärmenutzung, sondern die unerwünschte Wärme bleibt sogar im Verkaufsraum zurück – und muss mit zusätzlichem Energieaufwand über die Klimaanlage aus dem Gebäude abgeführt werden. Wichtig sei zudem zu wissen, dass keine Vergleiche zwischen den Effizienzklassen von zentral gekühlten und steckerfertigen Kühlmöbeln gezogen werden dürfen, sondern nur innerhalb der jeweiligen Gruppe. Geilinger: «Die Berechnung der Klassen erfolgt unterschiedlich. Deshalb können steckerfertige Geräte ebenso hohe Effizienzklassen erreichen wie Kühlmöbel mit zentraler Kälteerzeugung, obwohl ein zentral gekühltes System effizienter ist.»
- Kühltemperatur immer so niedrig wie nötig und so hoch wie möglich einstellen.
- Vereiste Verdampfer regelmässig abtauen.
- Ansaugöffnungen regelmässig kontrollieren und wenn nötig Preisschilder oder Etiketten entfernen.
- Kühlmöbel nicht über Stapelmarken hinaus beladen, da sonst der Kaltluftschleier nicht mehr wirkt.
- Kühlmöbel nicht der direkten Sonnenbestrahlung aussetzen.
- Beleuchtung im Kühlmöbel ausserhalb der Öffnungszeiten ausschalten.
- Sind mehrere Kühlmöbel vorhanden, diese in Gruppen zusammenstellen und so im Verkaufsraum eine kühle Zone bilden.
((Titelbild: Seit März 2021 ist für Kühlmöbel mit Direktverkaufsfunktion eine Energieetikette Pflicht. Zudem müssen Mindestanforderungen eingehalten werden. (Bild:Kunal Mehta / Shutterstock.com))